AGB der Cross4Channel Gesellschaft für digitales Healthcare Marketing mbH

1. Geltungsbereich

Die Cross4Channel — Gesellschaft für digitales Healthcare Marketing mbH (nachfolgend Cross4Channel, Auftragnehmerin oder Beauftragte) erbringt ihre Leistungen auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten ausschließlich für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend auch Vertragspartner oder Auftraggeber); auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner als Rahmenbedingungen in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden und ohne das wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten, insbesondere auch dann, wenn wir Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen haben. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch bei Kenntnis der AGB des Kunden, also in jedem Fall.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Werden im Einzelfall mit dem Kunden individuelle Vereinbarungen getroffen, haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt dieser Vereinbarung ist eine schriftliche Bestätigung oder ein schriftlicher Vertrag maßgebend.

Alle anderen rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber der Auftragnehmerin abgibt, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Cross4Channel ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die Möglichkeit nach Zugang der Änderungsmitteilung innerhalb von zwei Wochen den geänderten AGB zu widersprechen. Widerspricht er nicht, so werden die Änderungen oder Ergänzungen gemäß der Ankündigung wirksam. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist Cross4Channel berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

2. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote der Cross4channel sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden weitere Produktbeschreibungen, Kalkulationen oder sonstige Unterlagen überlassen haben.

Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nicht etwas anderes ergibt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 5 (fünf) Werktagen nach seinem Zugang bei der Cross4Channel anzunehmen.

Die Annahme erfolgt schriftlich durch eine Auftragsbestätigung.

3. Zahlungsbedingungen und Preise

Die Rechnungslegung erfolgt nach dem beigefügten Zahlungsplan.

Alle in Angeboten und Verträgen genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (19%, Stand: Januar 2019).

Die Rechnung wird sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht etwas anderes individuell vereinbart wurde.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Nutzungsrechte

Das Eigentum an gelieferten Dateien, Dokumenten, Software oder sonstigen Arbeits- oder Teilergebnissen verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei der Auftragnehmerin. Zur vorherigen Nutzung der gelieferten Dateien, Dokumenten, Software oder sonstigen Arbeits- oder Teilergebnissen ist der Vertragspartner nur nach vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin in schriftlicher oder elektronischer Form berechtigt.

5. Leistungen von Dritten

Es steht im Ermessen der Auftragnehmerin, für die Ausführung ihrer Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte für die ordnungsgemäße Durchführung der Projekte des Auftraggebers zu beauftragen. Es liegt im Ermessen der Auftragnehmerin die Eignung des Dritten zu überprüfen und die Beauftragung für das Projekt zu erteilen.

6. Mitwirkungspflichten

Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Auftragnehmerin sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen (Bringschuld), die der Auftragnehmerin unbekannt sind oder sein könnten. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist der Vertragspartner verpflichtet, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten der Auftragnehmerin nach Zeit- und Kostenaufwand zu vergüten bzw. zu erstatten.

Bei schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Auftraggebers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen berechtigt.  Weitergehende Ansprüche bleiben ebenso vorbehalten.

7. Verzug

Projektverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbarer und nicht durch die Auftragnehmerin zu vertretende Umstände oder wegen Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, wie z.B. Bereitstellung von benötigten Inhalten, Erklärung von Abnahmen bzw. Freigaben, Beauftragungen von Dritten, führen nicht zum Verzug der Beauftragten.

8. Anpassung der Leistung im laufenden Projekt

Das Projektangebot ist ein vertraglicher Bestandteil, in dem die jeweils zu erbringenden Leistungen von Cross4Channel definiert sind. Weitergehende notwendige Angebotsänderungen/-erweiterungen können im gegenseitigen Einvernehmen auch elektronisch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin zum Vertragsbestandteil werden, um dem lebendigen Projektablauf gerecht zu werden. Nach Freigabe des Angebots können nur kleine Korrekturen und Änderungswünsche kostenneutral angenommen werden, es sei denn, diese sind zur Erreichung der vertraglich vereinbarten Leistung oder zur Mängelbeseitigung erforderlich. Weitergehende, über das Angebot hinausgehende Änderungen, sind zusätzlich zu vergüten. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten insoweit die jeweils aktuellen Tages- und Stundensätze von Cross4Channel.

9. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet gegenüber dem Vertragspartner auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder vertragsähnlicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist der Höhe nach auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden, wie z.B. dem entgangenen Gewinn. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners, die nicht auf unerlaubter Handlung oder vorsätzlicher Pflichtverletzung beruhen, verjähren abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB innerhalb von 12 Monaten ab Fälligkeit.

Von diesen Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners. Die Auftragnehmerin haftet ferner nicht für die Urheber‑, Patent‑, Marken‑, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrechte oder für sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der von ihr erbrachten Leistungen. Sie haftet ebenso nicht für die rechtliche Zulässigkeit der von ihr erbrachten Leistungen, wenn der Vertragspartner diese durch ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung als ordnungsgemäß erbracht angenommen hat. Die Auftragnehmerin ist nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob und ggf. inwieweit das bei ihr beauftragte Werk mit Richtlinien etc. Dritter konform geht und haftet insoweit auch nicht. Der Vertragspartner stellt die Auftragnehmerin von jeglichen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund von Verletzungen vorgenannter Schutzrechte o.ä. gegen die Auftragnehmerin geltend gemacht werden. Der Kunde versichert, dass er über alle für die Projektleistungen erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten und Vorlagen verfügt und stellt Cross4Channel von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung gewerblicher und/oder geistiger Schutzrechte daran frei.

10. Kostenübernahme für Reise- und Unterbringungskosten

Sollten im laufenden Projekt Reise- oder Unterbringungskosten bei der Auftragnehmerin anfallen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts notwendig sind, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit zu erstatten.

11. Urheberschutz

Alle mit den erbrachten Leistungen der Auftragnehmerin zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte gehen zeitlich beschränkt und nur insoweit eingeschränkt einfach auf den Vertragspartner über, als der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts dem Vertragszweck entspricht. Dabei wird die Lizenz grundsätzlich für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Die Übertragung eines eingeschränkt ausschließlichen Nutzungsrechts kann in einer einzelvertraglichen Regelung ebenfalls erfolgen. In jedem Fall muss dies jedoch schriftlich erfolgen. Einzelheiten zu der Dauer und den Beschränkungen der Nutzungsrechte ergeben sich aus dem einzelnen Angebot, das Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen hat. Die Auftragnehmerin behält das Recht, die Leistungen für eigene Präsentationszwecke zu nutzen. Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann über, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Grundsätzlich sind Lizenzgebühren monatlich zu entrichten, soweit im Angebot nicht etwas anderes geregelt wird. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht der Auftragnehmerin insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Vertragspartner ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet. Die Bearbeitung oder Umgestaltung der urheberrechtlich geschützten Leistungen sowie deren Veröffentlichung und Verwertung durch den Vertragspartner sind ohne Einwilligung der Auftragnehmerin unzulässig. In jedem Fall ist der Vertragspartner zur Wahrung der Nutzungsrechte und Urheberrechte der Auftragnehmerin verpflichtet. Es besteht Einigkeit zwischen den Vertragspartnern, dass die Urheberrechte der Auftragnehmerin geschützt werden.

Werden Bilder, Fotos, Dateien oder sonstige Inhalte von Drittanbietern verwendet, so gelten die Nutzungsrechte des Drittanbieters fort. Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung ist es nicht gestattet diese Bilder, Fotos oder sonstigen Dateien bzw. Inhalte zu vervielfältigen, verbreiten oder anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte verbleiben grundsätzlich bei der Auftragnehmerin, soweit im Angebot nichts anderes geregelt wurde.

12. Geheimhaltung und Aufbewahrungspflichten

Die Auftragnehmerin ist zur Wahrung aller ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus und erlischt, wenn sie allgemein bekannt geworden sind. Sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Vertragspartner getroffen wird, ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben. Sie haftet insbesondere nicht für den ordnungsgemäßen Bestand der Daten.

Sämtliche von der Auftragnehmerin an den Auftraggeber ausgehändigte Beschreibungen, Dateien, Software und sonstige Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist ebenso verpflichtet sämtliche Unterlagen geheim zu halten. Der Auftraggeber hat seine Mitarbeiter und Kooperationspartner entsprechend zu verpflichten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.

13. Gerichtsstand

Für die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen der Cross4Channel und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere auch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Auftragsgeber Kaufmann i S.d. Handelsgesetzbuchs (§1 HGB) oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist der Geschäftssitz der Cross4Channel in Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die Auftragnehmerin ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.

Stand: Februar 2019

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