Die neuen EU-Vorgaben verschärfen die Anforderungen an Unternehmen drastisch. Erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie jetzt umsetzen müssen, um Cyberrisiken zu minimieren und Strafen zu vermeiden: Die Europäische Union intensiviert ihre Bemühungen zur Erhöhung der Cybersicherheit und des Schutzes kritischer Infrastrukturen mit zwei zentralen Rechtsakten: der NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) und dem Cyber Resilience Act (CRA). Während NIS2 die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen und Organisationen zur Cybersicherheit verschärft, zielt der CRA darauf ab, Sicherheitsanforderungen für digitale Produkte über deren gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten.
Die NIS2-Richtlinie stellt klare und strenge Anforderungen an Unternehmen, insbesondere in Bezug auf Risikomanagement, Meldepflichten und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung.
Die NIS2-Richtlinie gilt für eine Vielzahl von kritischen und wichtigen Unternehmen, darunter:
✔ Energieversorger und Wasserwirtschaft
✔ Gesundheits- und Finanzsektor
✔ Digitale Infrastrukturen und IT-Dienstleister
✔ Logistik-, Transport- und Produktionsunternehmen
✔ Öffentliche Verwaltung und Forschungseinrichtungen
Unternehmen müssen robuste Risikomanagementmaßnahmen implementieren, um Cyberbedrohungen zu minimieren. Die wichtigsten Anforderungen:
- Risikomanagement & Governance:
- Unternehmen müssen strukturierte Cyber-Risikomanagementprozesse einführen und Sicherheitsrisiken müssen bewertet werden
- Krisenmanagement & Business Continuity:
- Notfallpläne zur Sicherstellung des Geschäftsbetriebs bei Cyberangriffen sind verpflichtend, sowie Einführung von regelmäßigen Tests und Simulationen
- Zugriffsmanagement & Authentifizierung:
- Unternehmen müssen strenge Zugriffsbeschränkungen und Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) einführen, kritische Systeme sind nur für autorisierte Personen zugänglich
- Verschlüsselung & Datenschutz:
- Sensible Daten müssen mit aktuellen Verschlüsselungstechnologien gesichert werden
- Incident-Response & Meldepflichten:
- Unternehmen müssen eine Cyber-Notfallstrategie haben und für Sicherheitsvorfälle besteht eine Meldepflicht
Während sich NIS2 auf organisatorische Sicherheitsmaßnahmen konzentriert, verpflichtet der Cyber Resilience Act (CRA) Hersteller und Anbieter digitaler Produkte, bereits beim Design auf Cybersicherheit zu achten.
Unternehmen müssen dabei folgende Anforderungen erfüllen:
- Sichere Entwicklung („Security by Design“) gewährleisten
- Regelmäßige Sicherheitsupdates bereitstellen
- Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden an Behörden melden
- Sicherheitsprüfungen vor Markteinführung durchführen
Die neuen EU-Vorgaben durch die NIS2-Richtlinie und den Cyber Resilience Act (CRA) stellen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Während NIS2 vor allem organisatorische und betriebliche Cybersicherheitsmaßnahmen in kritischen und wichtigen Sektoren regelt, legt der CRA den Fokus auf die Produktsicherheit digitaler Geräte und Software. Beide Regelwerke zielen darauf ab, Cyberangriffe zu verhindern, Sicherheitslücken zu minimieren und Unternehmen für Cybersicherheitsvorfälle besser zu wappnen.
Unternehmen müssen nun ihre IT-Sicherheitsstrategie überarbeiten, neue Prozesse implementieren und interne Verantwortlichkeiten klären, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und hohe Strafen zu vermeiden. Als erfahrener Dienstleister helfen wir Ihnen bei der Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen – von der Risikoanalyse bis hin zur technischen Umsetzung und Schulung Ihrer Teams! Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.